Umsetzung neuer Vorschriften zu Lithium-Batterien für Luftbrücken

Ab dem 1. April 2022 dürfen Lithium-Batterien nur noch separat auf dem Luftweg gemäß den Anforderungen von VA965 IA/VA965 IB oder VA968 IA/VA968 IB transportiert werden.Annullierung von Teil II von PI965 PI968, und die Verpackung, die ursprünglich die Anforderungen von Teil II mit dem Nur-Frachtflugzeug-Etikett und dem Lithium-Batterie-Zeichen erfüllte, wird nicht mehr transportiert.Diese Änderung gilt nicht für Lufttransporte, die in Ausrüstungen enthalten oder mit Ausrüstungen verpackt sind, es gibt keine Änderungen der ADR- (Straßen-), RID- (Eisenbahn-) oder IMDG- (See-) Vorschriften.

Hier erinnert Anbotek relevante Unternehmen daran, relevante Informationen genau zu beachten.Wenn Sie Testanforderungen haben oder weitere Standarddetails erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

Implementation of new regulations on airlift lithium batteries


Postzeit: 12. April 2022