Die EU überarbeitet die regulatorischen Anforderungen von REACH

Am 12. April 2022 hat die Europäische Kommission mehrere Informationsanforderungen für die Chemikalienregistrierung gemäß REACH überarbeitet und die Informationen klargestellt, die Unternehmen bei der Registrierung vorlegen müssen, wodurch die Bewertungspraktiken der ECHA transparenter und vorhersehbarer werden.Diese Änderungen treten am 14. Oktober 2022 in Kraft. Daher sollten Unternehmen mit den Vorbereitungen beginnen, sich mit den aktualisierten Anhängen vertraut machen und darauf vorbereitet sein, ihre Registrierungsdateien zu überprüfen.

Zu den wichtigsten Updates gehören:

1. Weitere Präzisierung der Datenanforderungen der Anhänge VII-X.

Durch die Überarbeitung von Anhang VII-X der EU-REACH-Verordnung werden die Datenanforderungen und Ausnahmeregelungen für Mutagenität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität, aquatische Toxizität, Abbau und Bioakkumulation weiter standardisiert und es wird klargestellt, wann weitere Tests zur Unterstützung von Categorical erforderlich sind PBT/VPVB-Beurteilung.

2. Auskunftsersuchen zu Nicht-EU-Unternehmen.

Gemäß den neuesten Vorschriften von Anhang VI der EU-REACH-Verordnung muss der Alleinvertreter (OR) die Details des Nicht-EU-Herstellers, den er vertritt, einreichen, einschließlich des Nicht-EU-Unternehmensnamens, der Adresse, der Kontaktinformationen und sogar der Unternehmenswebsite und Identifikationscode.

3. Verbesserung der Informationsanforderungen für die Stoffidentifizierung.

(1) Die Informationsbeschreibungsanforderungen für Stoffbestandteile und Nanogruppen, die den gemeinsamen Daten entsprechen, wurden weiter verbessert;

(2) Die Anforderungen an die Zusammensetzungsidentifizierung und die Prozessabfüllung von UVCB werden weiter betont;

(3) Die Identifizierungsanforderungen für die Kristallstruktur werden hinzugefügt;

(4) Die Anforderungen an die Stoffidentifizierung und den Analysebericht werden weiter erläutert.

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Postzeit: 12. Mai 2022