Das Vereinigte Königreich aktualisiert die neuen Vorschriften zur Verwendung des UKCA-Logos

DasUKCA Logo tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Allerdings, um den Unternehmen in den meisten Fällen Zeit zu geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassenCE Kennzeichnungkönnen gleichzeitig bis zum 1. Januar 2023 akzeptiert werden. Kürzlich kündigte die britische Regierung an, um die Belastung der Unternehmen zu verringern und die steigende Nachfrage nach Konformitätsbewertungsdiensten durch die britische Konformitätsbewertungsstelle (CAB) zum Jahresende zu lindern folgende Neuregelungen für das UKCA-Logo:

1. Unternehmen dürfen das UKCA-Logo bis zum 31. Dezember 2025 auf dem Typenschild des Produkts selbst oder auf den Begleitdokumenten des Produkts anbringen. Ab dem 1. Januar 2026 muss es auf dem Typenschild des Produkts selbst angebracht werden.(Ursprüngliche Regelung: Nach dem 1. Januar 2023 muss das UKCA-Logo dauerhaft am Produktkörper angebracht werden.)

2. Produkte auf Lager, die bereits auf dem britischen Markt verkauft werden, d. h. Produkte, die vor dem 1. Januar 2023 hergestellt und mit dem CE-Zeichen auf den britischen Markt gebracht wurden, müssen nicht erneut getestet und erneut beantragt werden das UKCA-Zeichen.

3. Ersatzteile, die zur Reparatur, Überholung oder zum Austausch verwendet werden, gelten nicht als „neue Produkte“ und können dieselben Konformitätsbewertungsanforderungen anwenden wie beim Inverkehrbringen ihrer Originalprodukte oder -systeme.Eine erneute Authentifizierung und Neukennzeichnung sind daher nicht erforderlich.

4. Um es Herstellern zu ermöglichen, das UKCA-Zeichen ohne Beteiligung einer im Vereinigten Königreich akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (CAB) zu beantragen.

(1) KBS außerhalb des Vereinigten Königreichs dürfen ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den EU-Anforderungen abschließen, um bis zum 1. Januar 2023 die CE-Kennzeichnung zu erhalten, die von Herstellern verwendet werden kann, um zu erklären, dass bestehende Produkttypen UKCA-konform sind.Das Produkt muss jedoch nach Ablauf des Zertifikats oder 5 Jahre später (31. Dezember 2027), je nachdem, was früher abläuft, weiterhin das UKCA-Zeichen tragen und einer Konformitätsbewertung durch eine britische Akkreditierungsstelle unterzogen werden.(Ursprüngliche Vorschrift: CE und UKCA, zwei Sätze technischer Dokumente zur Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung (Doc) müssen separat erstellt werden.)

(2) Wenn ein Produkt nicht erhalten wurde aCE-Zertifikat vor dem 1. Januar 2023 gilt es als „neues“ Produkt und muss den regulatorischen Anforderungen von GB entsprechen.

5. Für Waren, die vor dem 31. Dezember 2025 aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (und teilweise der Schweiz) importiert wurden, sind die Informationen des Importeurs auf dem Klebeetikett oder in den Begleitdokumenten verfügbar.Ab dem 1. Januar 2026 müssen entsprechende Informationen auf dem Produkt oder, soweit gesetzlich zulässig, auf der Verpackung oder den Begleitpapieren angebracht werden.

Zugehöriger Link:https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking

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Postzeit: 01.07.2022